Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Besteller), dem Bauherrn, und einem Auftragnehmer (Unternehmer) über die Erbringung von Bauleistungen. Dabei kann es sich um die Erstellung eines fertigen Neubaus (Schlüsselfertigbau), einzelner Teile davon (Rohbau), Umbauten, Renovierungsarbeiten oder um Einzelleistungen (Maurer-, Malerarbeiten, Installation, Heizungsbau) handeln. Auftragnehmer von Leistungen einzelner Gewerke sind oft Handwerksbetriebe. Bauunternehmer, die umfassende Bauleistungen teils selbst, teils durch Beauftragung anderer Unternehmen (Subunternehmer) erbringen, werden auch als Generalunternehmer bezeichnet.
Was in Ihrem Bauvertrag nicht fehlen sollte
Ob Fertighaus oder Immobilie vom Bauträger: Der Bauvertrag entscheidet darüber, was Sie für Ihr Geld wirklich bekommen.
Partner:
Holen Sie so viele Informationen über Ihren Partner ein, wie möglich: Informieren Sie sich über das Unternehmen. Ist es seriös? Wie lange besteht es schon, kann es Referenzobjekte vorweisen?
Schriftform:
Der Bauvertrag sollte unbedingt schriftlich abgefasst sein. Nur so können Sie im Streitfall Ihre Rechte durchsetzen. Formulierungen im Vertrag dürfen nicht schwammig sein!
Leistung:
In der Leistungsbeschreibung wird aufgelistet, welche Leistungen der Bauunternehmer oder Haushersteller zu erbringen hat. Hier gilt: Je detaillierter sie ist, umso besser. Alle Materialien sollten exakt nach Kriterien wie Herstellerfirma oder Typ beschrieben sein. Schwammige Formulierungen wie „oder gleichwertig“ sollten Sie möglichst vermeiden.
Festpreis:
Vereinbaren Sie im Bauvertrag einen bedingungslosen Festpreis bis zur Abnahme. Auch die Kosten für mögliche Extras sollten Sie vorher aushandeln.
Teilzahlungen vereinbaren:
Teilzahlungen sollten Sie nur nach tatsächlichem Baufortschritt (ohne Mängel) leisten. So stellen Sie als Bauherr sicher, dass Sie für Ihr Geld eine Gegenleistung erhalten – und Ihr Geld ist auch dann nicht verloren, wenn das Bauunternehmen Pleite geht. Die clevere Alternative: Vereinbaren Sie im Vertrag, dass der komplette Preis erst nach der Endabnahme fällig wird.
Termin:
Exakte Bauablaufpläne gehören in den Vertrag. Vereinbaren Sie deshalb möglichst taggenau den Baubeginn, die Bauzeit und den Fertigstellungstermin. Legen Sie auch eine Vertragsstrafe fest, wenn die Firma die Bauzeit und andere Fristen schuldhaft überschreitet.
Sicherheit:
Wie steht es mit Sicherheiten? Fordern Sie vom Bauunternehmen Sicherheitsleistungen für den Insolvenzfall (z. B. Fertigstellungsgarantie oder Gewährleistungsbürgschaft).
Abnahme:
Bei der Abnahme sollten Sie sich nicht auf Kompromisse einlassen. Denn hier ist Präzision gefragt. Bestehen Sie daher auf eine förmliche Endabnahme. Sie ist wichtig für die Fälligkeit der Schlussrate und den Beginn der Verjährung. Dazu sollten Sie unbedingt einen Baufachmann mitnehmen.
Verjährung:
Ein weiterer Knackpunkt bei Bauverträgen ist oft die Verjährung. Viele Baufehler werden erst Jahre nach dem Einzug deutlich sichtbar. Die Verdingungsverordnung für Bauleistungen (VOB) sieht nur vier Jahre Gewährleistung vor. Ohne besondere Regelung gelten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) fünf Jahre als Verjährungsfrist. Wenn Sie in Sachen Bauvertrag unsicher sind, sollten Sie Ihren Vertrag vom Experten (Anwalt, Bauherrenberater, Verbraucherzentrale) prüfen lassen.
Ausbauhaus
Ausbauhäuser, gelegentlich auch Mitbauhäuser genannt, sind zuallererst einmal Fertighäuser. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Innenausbau ganz oder teilweise vom Bauherrn vorgenommen wird.
Fertighaus
Damit sich der zukünftige Bauherr schnell zurecht findet, listen wir in dieser Übersicht die Fertighausanbieter auf, die bestimmte Typenhäuser herstellen wie etwa Bungalows oder Passivhäuser oder deren Häuser durch einen besonderen Baustil auffallen.
Bausatzhaus
Aus einen Hausbausatz ein Haus erstellen heißt: Selberbauen mit System. Selbstbauhaus, vom Bausatz zum eigenen Haus, mit Bauanleitung zum eigenen Haus. Preiswertes Bauen für Jedermann.
Holzhaus
Ein Holzhaus ist ein Haus, das überwiegend aus Holz gefertigt wurde. Es gibt verschiedene Typen von Holzbauformen, die da wären: Das Blockhaus oder Blockbohlenhaus oder in Holzständerbauweise, Holztafelbauweise.
Energiehaus
Der Trend der Forschung geht zum Haus der Zukunft, das komplett unabhängig vom Gas- oder Stromnetz und fossilen Energieträgern ist. Es gibt sogar schon Häuser, die mehr Energie erzeugen, als ihre Bewohner verbrauchen!
Massivhaus
Als Massivhaus gilt, wenn seine stützenden, lasttragenden Wände aus Stein oder mineralischen Stoffen errichtet wurden. Verwendete Baumaterialien für Wände sind meistens Gas-, Porenbeton-, Kalksand-, Styropor-, oder Ziegelstein.
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Dieser Blog soll einen kühnen Blick auf den anwaltlichen Schreibtisch werfen und die verschiedenen Facetten der anwaltlichen Tätigkeit aufzeigen. Als Anwalt stellt man immer wieder fest, daß von Kanzlei-“Alltag“ keine Rede sein kann. Laufend wird man als Anwalt mit Sachverhalten, gegnerischen Schreiben, Verfügungen, Urteilen etc. konfrontiert, welche nachdenklich machen, interessant sind, zu denken geben, Verwunderung auslösen oder schlicht und einfach skurril sind. Dieser Blog soll die Leser an einigen dieser (anonymisierten) Momente teilhaben lassen und zeigen, daß die Welt der Juristerei vielfältiger und lebensnäher ist, als ihr dies oftmals nachgesagt wird.