Etwa 500 Tote und 60.000 Verletzte – so die erschreckenden Zahlen der jährlichen Brandopfer. Nur ein Bruchteil der Personen kommen dabei direkt in den Flammen ums Leben. Vielmehr sind 98 % einer Rauchvergiftung erlegen. Eine Gefahr, die man durch den Einsatz weniger Rauchmelder mindern kann. Die Rauchmelder-Installation war bis vor einiger Zeit zumindest im privaten Bereich noch eine rein freiwillige Angelegenheit. Inzwischen wurde dies geändert und in einigen Bundesländern ist die Rauchmelder-Installation zur Pflicht geworden. Die Einbaupflicht der Rauchmelder variiert dabei je nach Bundesland - eine einheitliche Regelung gibt es momentan (Stand Mai 2009) noch nicht. Auch haben aktuell nur 7 Bundesländer konkrete Verordnungen erlassen. Dazu gehören:
Rauchmelder-Pflicht
Bundesland
Neu-und Umbauten
Bestandsbauten
Rheinland Pfalz
Ja
12.07.2012
Saarland
Ja
nicht definiert
Thüringen
Ja
nicht definiert
Schleswig-Holstein
Ja
31.12.2009
Hessen
Ja
31.12.2014
Hamburg
Ja
31.12.2010
Mecklenburg-Vorpommern
Ja
31.12.2009
Rauchmelder-Installation: Einbau- und Wartungspflicht
In jedem der o.a. Bundesländer gilt eine sofortige Rauchmelder-Pflicht für Neu- und Anbauten. Bei der Rauchmelder-Nachrüstung in Bestandsimmobilien unterscheiden sich die einzelnen Bestimmungen und setzen unterschiedliche Übergangsfristen. So gilt beispielsweise für Hamburger Wohnräume: In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchmeldern auszurüsten. Nachdem der Rauchmelder-Einbau vorschriftsmäßig vorgenommen wurde, muss der Rauchmelder auch regelmäßig gewartet werden. Vorgeschrieben ist ein jährlicher Funktionstest, jedoch sollten Sie bei einem batteriebetriebenen Rauchmelder zusätzlich regelmäßig die Batterien testen. So ersparen Sie sich auch den automatisch generierten Batteriealarm, den die Rauchmelder häufig besitzen. Die Rauchmelder-Wartungsbestätigung sollten Sie aus Haftungsgründen zudem gut aufbewahren.
Rauchmelder - wie funktionierts?
Die meisten Rauchmelder reagieren auf verändertes Streulicht. Im Rauchmelder befindet sich eine Messkammer, die in regelmäßigen Abständen Lichtstrahlen aussendet. Treffen diese Lichtstrahlen auf Rauchpartikel, werden sie reflektiert und aktivieren einen Sensor, der wiederum den Alarm auslöst. Damit die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder garantiert ist, sollten Sie beim Kauf auf einige Standards achten: Rauchmelder-Standards Zugelassene Rauchmelder müssen folgende Kennzeichnungen und Zertifikate aufweisen:
DIN EN 14604
CE-Kennzeichnung
Nummer des EG-Konformitätszertifikates
Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder des Lieferanten
vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde
Hinweise zum Tausch der Batterie
Wer muss den Rauchmelder installieren?
Für die Einhaltung der Rauchmelder-Pflicht ist grundsätzlich der Haus-oder Wohnungseigentümer verantwortlich. Wenn nicht anders vereinbart, sind Sie als Mieter also von dieser Pflicht entbunden, sollten Ihren Vermieter aber unbedingt an den Einbau der Rauchmelder erinnern. Dieser hat allerdings das Recht, die Kosten für die Rauchmelder als Modernisierungskosten mit 11% auf Ihre jährliche Nettokaltmiete aufzuschlagen.
Ausbauhaus
Ausbauhäuser, gelegentlich auch Mitbauhäuser genannt, sind zuallererst einmal Fertighäuser. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Innenausbau ganz oder teilweise vom Bauherrn vorgenommen wird.
Fertighaus
Damit sich der zukünftige Bauherr schnell zurecht findet, listen wir in dieser Übersicht die Fertighausanbieter auf, die bestimmte Typenhäuser herstellen wie etwa Bungalows oder Passivhäuser oder deren Häuser durch einen besonderen Baustil auffallen.
Bausatzhaus
Aus einen Hausbausatz ein Haus erstellen heißt: Selberbauen mit System. Selbstbauhaus, vom Bausatz zum eigenen Haus, mit Bauanleitung zum eigenen Haus. Preiswertes Bauen für Jedermann.
Holzhaus
Ein Holzhaus ist ein Haus, das überwiegend aus Holz gefertigt wurde. Es gibt verschiedene Typen von Holzbauformen, die da wären: Das Blockhaus oder Blockbohlenhaus oder in Holzständerbauweise, Holztafelbauweise.
Energiehaus
Der Trend der Forschung geht zum Haus der Zukunft, das komplett unabhängig vom Gas- oder Stromnetz und fossilen Energieträgern ist. Es gibt sogar schon Häuser, die mehr Energie erzeugen, als ihre Bewohner verbrauchen!
Massivhaus
Als Massivhaus gilt, wenn seine stützenden, lasttragenden Wände aus Stein oder mineralischen Stoffen errichtet wurden. Verwendete Baumaterialien für Wände sind meistens Gas-, Porenbeton-, Kalksand-, Styropor-, oder Ziegelstein.
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Dieser Blog soll einen kühnen Blick auf den anwaltlichen Schreibtisch werfen und die verschiedenen Facetten der anwaltlichen Tätigkeit aufzeigen. Als Anwalt stellt man immer wieder fest, daß von Kanzlei-“Alltag“ keine Rede sein kann. Laufend wird man als Anwalt mit Sachverhalten, gegnerischen Schreiben, Verfügungen, Urteilen etc. konfrontiert, welche nachdenklich machen, interessant sind, zu denken geben, Verwunderung auslösen oder schlicht und einfach skurril sind. Dieser Blog soll die Leser an einigen dieser (anonymisierten) Momente teilhaben lassen und zeigen, daß die Welt der Juristerei vielfältiger und lebensnäher ist, als ihr dies oftmals nachgesagt wird.