In unserem Ratgeber Baurecht finden Sie aktuelle Gesetzesänderungen und neue Entwicklungen rund ums Thema Bauen. Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihren Traum vom eigenen Haus zu verwirklichen, sollten Sie sich im Vorfeld über alle gesetzlichen Anforderungen informieren. Der Gestzgeber hält zahlreiche Bestimmungen in Bezug auf privates und öffentliches Baurecht bereit, die bei Unkenntnis schnell zum Albtraum werden können. Auf den folgenden Seiten finden Sie nützliche Tipps und Hinweise, um beim Thema Baurecht keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Gesetze, Urteile und Verordnungen
Aktuell werden von Staat und EU einige Gesetze und Verordnungen erarbeitet, die künftigen Bauherren das Leben erheblich erschweren können. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Änderungen ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). Die EnEV ist für viele noch eine Verordnung der vielen Fragen: Ab wann ist sie gültig, welche Neuregelungen gelten für Bauherren und Hausbesitzer? Nur in einem Punkt herrscht für Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands privater Bauherren (VBP) bereits absolute Klarheit: „Bauen wird durch die EnEV erheblich komplexer und deutlich teurer.“ und „Bauherren brauchen mehr denn je unabhängigen Rat.“
Ehe die EnEV 2009 am 1. Juli 2009 gültig wird, müssen jedoch die Nachträge zum Energieeinsparungsgesetz (EnEG) verabschiedet werden, in denen die Grundlagen für die neue EnEV geschaffen werden. Diese wurde zuletzt im Oktober 2007 mit der Einführung des Energieausweises für Altbauten angepasst. Ziel der gesetzlichen Anpassung in 2009 soll sein, den Energieverbrauch in Neubauten und modernisierten bzw. sanierten Altbauten um rund 30 Prozent gegenüber dem vorher gültigen Standard zu senken – in 2012 sollen weitere 30 % folgen.
Parallel zur EnEV ist am 1. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz verpflichtet Bauherren von Neubauten dazu, erneuerbare Energien einzusetzen. Wenn Sie also in 2009 ein Haus bauen möchten, müssen Sie mehrere Verordnungen beachten. Selbst innerhalb des Jahres müssen Sie sich auf unterschiedliche Anforderungen gemäß der EnEV einstellen. Verwirrende Zeiten also für Hausbauer, denen einiges abverlangt wird – und dies ja nicht nur einmalig. Wonach sollen Sie sich denn nun richten und welche Verordnung wird wann von welcher Neuerung abgelöst? Verbandsvorsitzender Penningh erläutert das Problem: „Wer heute baut, oder auch saniert, der muss sich nach der EnEV 2007 richten. Das heißt, bereits Mitte kommenden Jahres, wenn die EnEV 2009 greift, ist sein Neubau energetisch überholt. Und gilt erst die EnEV 2012, dann besitzt der Bauherr des dann gerade einmal drei Jahre alten Hauses rein rechnerisch eine wahre Energieschleuder."
Energieeinsparverordnung: Tücken und Auswirkungen
In der Praxis stellt die neue Energieeinsparverordnung Hausbesitzer somit vor einige Probleme. Möchten Sie später Ihr nach der heute gültigen Energieeinsparverordnung 2007 gebautes Haus verkaufen und gemäß dem Standard der Energieeinsparverordnung 2012 nachrüsten, kommen Sie mit einer optimierten Wärmedämmung allein nicht aus. Denn um bauphysikalische und gesundheitliche Schäden durch die hoch isolierte Gebäudehülle zu vermeiden, müssen Sie zusätzlich eine geregelte Be- und Entlüftung einbauen. Dieser Schritt gestaltet sich technisch entsprechend aufwändig und somit auch teuer.
Energieeinsparverordnung wird zum Bauherrenschreck
Mehrkosten für Technik und Beratung, zusätzliche Bürokratie und Ungewissheit, was in Zukunft noch an Verordnungen und Gesetzen hinzu kommt – all diese Aspekte der Energiesparverordnung führen letztlich dazu, dass immer mehr potentielle Bauherren vor dem großen Schritt des Hausbaus zurückschrecken. "All dies dämpft die Bereitschaft vieler potenzieller Bauherren in ohnehin schwierigen Zeiten überhaupt in eine Immobilie zu investieren", bringt es Verbraucherschützer Penningh auf den Punkt: "Die Regierung wird ihre Klimaschutzziele so nicht erreichen können. Denn obwohl die privaten Bauherren Energie sparen wollen und bereit sind, dafür zu investieren, können sie sich solch dramatische Wertverluste nicht leisten." So fürchtet der VPB, dass die Zahl der Neubau-Willigen durch die Energieeinsparverordnung weiter zurückgeht.
Beim Hausbau nichts überstürzen
"Wir raten privaten Bauherren im Augenblick vor allem zur Vorsicht: Nichts überstürzen. Wer neu baut, der sollte auf alle Fälle schon den Standard der neuen Energieeinsparverordnung 2009 einhalten. Erneuerbare Energien muss er ab 1. Januar 2009 ohnehin einplanen, das ist auch sinnvoll", betonte Verbandsvorsitzender Penningh bereits in 2008. Vorsicht müssen Käufer schlüsselfertiger Immobilien walten lassen: Meist wird im Bauvertrag der Stand der Energieeinsparverordnung bei Vertragsschluss festgeschrieben. Maßgeblich für die anzuwendende Fassung der Energieeinsparverordnung ist aber immer der Zeitpunkt der Bauantragsstellung oder Bauanzeige. Vergeht zwischen Vertragsunterzeichnung und Bau längere Zeit, in der die Energieeinsparverordnung verschärft wird, dann hinkt das Haus später energetisch hinter seiner Zeit her und muss nachgerüstet werden. Unternehmer und Bauherr streiten sich dann darüber, wer die Nachrüstkosten trägt.
Was Sie als Bauherr bachten sollten
Checkliste zur Energieeinsparverordnung (EnEv) und dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG): Wir sagen Ihnen, wie der Energieverbrauch gesenkt werden soll und in welcher Form Sie ab 2009 erneuerbare Energien einsetzen müssen:
Energieausweispflicht: Seit 1. Januar 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG), das besagt, dass in Neubauten regenerative Energie eingesetzt werden muss.
Heizkesselaustausch: Seit 1. Januar 2009 dürfen keine Heizkessel, die mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden (außer Brennwert- und Niedertemperaturheizkessel) mehr betrieben werden, die vor dem 1. Oktober 1978 in Betrieb genommen wurden. Dies gilt auch, wenn diese nach dem 1. Januar 1996 modernisiert wurden.
Leitungs-Dämmung: Seit dem 01. Januar 2009 müssen alle Heizungs- und Warmwasserleitungen gedämmt werden, die durch unbeheizte Räume laufen.
Dachboden-Dämmung: Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Dachböden energetisch gegenüber dem heizbaren Wohnbereich abgesichert sein.
Die zwei letzten Punkte gelten für private Bauherren, die innerhalb der vergangenen Jahre eine Gebrauchtimmobilie gekauft und bezogen haben. Ausgenommen sind private Hauseigentümer, die ihr Haus bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben.
Ausbauhaus
Ausbauhäuser, gelegentlich auch Mitbauhäuser genannt, sind zuallererst einmal Fertighäuser. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Innenausbau ganz oder teilweise vom Bauherrn vorgenommen wird.
Fertighaus
Damit sich der zukünftige Bauherr schnell zurecht findet, listen wir in dieser Übersicht die Fertighausanbieter auf, die bestimmte Typenhäuser herstellen wie etwa Bungalows oder Passivhäuser oder deren Häuser durch einen besonderen Baustil auffallen.
Bausatzhaus
Aus einen Hausbausatz ein Haus erstellen heißt: Selberbauen mit System. Selbstbauhaus, vom Bausatz zum eigenen Haus, mit Bauanleitung zum eigenen Haus. Preiswertes Bauen für Jedermann.
Holzhaus
Ein Holzhaus ist ein Haus, das überwiegend aus Holz gefertigt wurde. Es gibt verschiedene Typen von Holzbauformen, die da wären: Das Blockhaus oder Blockbohlenhaus oder in Holzständerbauweise, Holztafelbauweise.
Energiehaus
Der Trend der Forschung geht zum Haus der Zukunft, das komplett unabhängig vom Gas- oder Stromnetz und fossilen Energieträgern ist. Es gibt sogar schon Häuser, die mehr Energie erzeugen, als ihre Bewohner verbrauchen!
Massivhaus
Als Massivhaus gilt, wenn seine stützenden, lasttragenden Wände aus Stein oder mineralischen Stoffen errichtet wurden. Verwendete Baumaterialien für Wände sind meistens Gas-, Porenbeton-, Kalksand-, Styropor-, oder Ziegelstein.
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Dieser Blog soll einen kühnen Blick auf den anwaltlichen Schreibtisch werfen und die verschiedenen Facetten der anwaltlichen Tätigkeit aufzeigen. Als Anwalt stellt man immer wieder fest, daß von Kanzlei-“Alltag“ keine Rede sein kann. Laufend wird man als Anwalt mit Sachverhalten, gegnerischen Schreiben, Verfügungen, Urteilen etc. konfrontiert, welche nachdenklich machen, interessant sind, zu denken geben, Verwunderung auslösen oder schlicht und einfach skurril sind. Dieser Blog soll die Leser an einigen dieser (anonymisierten) Momente teilhaben lassen und zeigen, daß die Welt der Juristerei vielfältiger und lebensnäher ist, als ihr dies oftmals nachgesagt wird.