Worauf Sie beim Hausbau achten sollen - Hausbau Tipps
Nehmen Sie sich Zeit für die Suche nach dem richtigen Baupartner. Grundsätzlich gibt es drei Gruppen: Bauträger, Fertighausanbieter und Architekten. Die Verträge mit diesen Partnern unterscheiden sich wesentlich und haben weitreichende Auswirkungen auf den eigentlichen Bau. Darum haben wir Ihnen umfangreiche Informationen zu den Vertragsbedingungen zusammengestellt. Bei der Entscheidung für einen Anbieter sollten Sie sich darüber Gedanken machen, wie viel Gestaltungsspielraum, wie viel Eigenverantwortung und Zeit Sie benötigen beziehungsweise investieren wollen. Wesentlich sind ausserdem Gewährleistungsfristen und Zahlungsmodalitäten.
Bauträger sind Baugesellschaften, die gewerbsmäßig große Grundflächen von Gemeinden unter Auflagen erwerben, beplanen, erschließen, bebauen und dann als einzelne bebaute Parzellen oder Wohneinheiten gewinnbringend an private Hauskäufer zu Festpreisen (Pauschalpreisen) veräußern. Die Bauträgergesellschaft tritt dabei als Bauherr vor Behörden und Bauunternehmen auf. In der Regel kauft man von einem Bauträger ein Objekt noch vor dem Bau und schließt einen Kaufvertrag ab. Wichtiger Bestandteil des Vertrages ist die Baubeschreibung, die genau definiert, was Sie erwerben und anhand derer Sie Angebote vergleichen können.
Nachdem mindestens zwei drittel aller geplanten Objekte veräußert worden sind, beginnt der Bau. Manche Bauträger bauen aber auch mit eigenem Geld oder Geld von der Bank, was für sie riskant sein kann, wenn sie ihre Objekte nicht verkauft bekommen. Wichtig ist es hier für Sie auf jeden Fall auf Seriosität und Bonität des Partners zu achten.
Erwerben Sie ein Haus von einem Bauträger, so sind Sie Käufer eines bebauten Grundstückes jedoch nicht Bauherr. Bis zur Fertigstellung des Hauses und der vollständigen Zahlung des Kaufpreises sind Sie nicht Eigentümer. Dieser Unterschied ist wesentlich, denn damit haben Sie weniger Verantwortung zu tragen aber auch kein Mitspracherecht auf der Baustelle und auch kaum Einfluss auf etwaige Änderungen, z.B. aus Kostengründen, während des Bauablaufes. Allein der Bauträger, der Ihnen ein mangelfreies, vertragsgemäßes Objekt garantiert, ist befugt Bauleistungen überwachen zu lassen und falls nicht anderes vertraglich festgelegt wurde, Abnahmen während des Baus durchzuführen. Erst bei der Objektübergabe führen Sie eine Abnahme mit den Bauträger durch. Ein Bauträger haftet in der Regel fünf Jahre für alle Mängel. Wenn Sie noch kein Grundstück besitzen und nicht die Absicht haben sich selber danach auf die Suche zu machen und Sie mit wenig Eigenverantwortung und nur einem Ansprechpartner bauen wollen, dann sind Sie bei einem Bauträger gut aufgehoben.
Der Architekt:
Wenn Sie eine genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, individuell für Sie entworfene Wohnhauslösung suchen, kann Ihnen ein Architekt helfen. Von ihm erhalten sie ein bis ins Detail durchdachtes Haus. Er plant, lenkt, organisiert und überwacht Ihr gesamtes Bauvorhaben von den ersten Vorentwürfen bis zur Vollendung. Dabei kann es sich um Neubauten, Erweiterungsbauten, Um- und Ausbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Sanierungen von Gebäuden handeln. Architekt darf sich in Deutschland nur nennen, wer in der Architektenliste der Architektenkammern eingetragen ist und über eine qualifizierte Ausbildung und nachgewiesene erfolgreiche Berufspraxis verfügt. Er unterliegt einer Berufsordnung, deren Einhaltung durch die Architektenkammern überwacht wird. Durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen sind Architekten stets mit den neuesten Entwicklungen von Baustoffen und -techniken, wie beispielsweise im ökologischen Bauen, vertraut.
Als Ihr Berater und Treuhänder stellt der Architekt Ihnen sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung. Unabhängig von gewerblichen Interessen handelt der Architekt allein als Sachverwalter Ihrer Interessen und ist damit nicht nur planerischer Ideengeber, sondern auch der ideale Partner für kostengünstiges Bauen. Ein Architekt haftet nach Werkvertragsrecht für eigene Fehler fünf Jahre lang. Aus diesem Grund hat er ein Eigeninteresse daran, dass auch die Verträge mit den Baufirmen eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren enthalten, was für den Bauherren günstig ist. Im Dialog mit Ihnen als Bauherr erarbeitet der Architekt individuelle Lösungen für die Bauaufgabe. Er integriert und koordiniert die Leistungen der Fachplaner - beispielsweise Tragwerksplaner, Elektroplaner und Planer für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen- zu einer Gesamtleistung. So können Ihre Wünsche und Vorstellungen mit den Erfahrungen des Architekten optimal kombiniert werden und führen zu einer maßgeschneiderten Planung.
Im Rahmen der Koordinierung und Kontrolle der Bauausführung stellt der Architekt die Einhaltung der Kosten, Termine, Gestaltung, Funktionalität, Umweltverträglichkeit und die wirtschaftliche Nutzbarkeit sicher. Beim Bauen mit einem Architekten stehen Sie als Bauherr in Eigenverantwortung gegenüber allen am Vorhaben Beteiligten. Das sind alle Fachplaner, der Architekt, die Baufirmen und die Behörden. Mit dem Architekten als Mittelsmann und Erfüllungsgehilfen an ihrer Seite, gehen Sie mit diesen Partnern rechtsverbindliche Verträge (Bauverträge und Werkverträge) ein oder erwirken Genehmigungen. Architekten als Generalplaner bieten Ihnen alle Planungsleistungen aus einer Hand. Dabei übernehmen sie Beratungs-, Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen. Die Leistung von Architekten wird in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in neun Leistungsphasen unterteilt, die sich aus Grundleistungen und besonderen Leistungen zusammensetzen.
Ausbauhaus
Ausbauhäuser, gelegentlich auch Mitbauhäuser genannt, sind zuallererst einmal Fertighäuser. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Innenausbau ganz oder teilweise vom Bauherrn vorgenommen wird.
Fertighaus
Damit sich der zukünftige Bauherr schnell zurecht findet, listen wir in dieser Übersicht die Fertighausanbieter auf, die bestimmte Typenhäuser herstellen wie etwa Bungalows oder Passivhäuser oder deren Häuser durch einen besonderen Baustil auffallen.
Bausatzhaus
Aus einen Hausbausatz ein Haus erstellen heißt: Selberbauen mit System. Selbstbauhaus, vom Bausatz zum eigenen Haus, mit Bauanleitung zum eigenen Haus. Preiswertes Bauen für Jedermann.
Holzhaus
Ein Holzhaus ist ein Haus, das überwiegend aus Holz gefertigt wurde. Es gibt verschiedene Typen von Holzbauformen, die da wären: Das Blockhaus oder Blockbohlenhaus oder in Holzständerbauweise, Holztafelbauweise.
Energiehaus
Der Trend der Forschung geht zum Haus der Zukunft, das komplett unabhängig vom Gas- oder Stromnetz und fossilen Energieträgern ist. Es gibt sogar schon Häuser, die mehr Energie erzeugen, als ihre Bewohner verbrauchen!
Massivhaus
Als Massivhaus gilt, wenn seine stützenden, lasttragenden Wände aus Stein oder mineralischen Stoffen errichtet wurden. Verwendete Baumaterialien für Wände sind meistens Gas-, Porenbeton-, Kalksand-, Styropor-, oder Ziegelstein.
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Dieser Blog soll einen kühnen Blick auf den anwaltlichen Schreibtisch werfen und die verschiedenen Facetten der anwaltlichen Tätigkeit aufzeigen. Als Anwalt stellt man immer wieder fest, daß von Kanzlei-“Alltag“ keine Rede sein kann. Laufend wird man als Anwalt mit Sachverhalten, gegnerischen Schreiben, Verfügungen, Urteilen etc. konfrontiert, welche nachdenklich machen, interessant sind, zu denken geben, Verwunderung auslösen oder schlicht und einfach skurril sind. Dieser Blog soll die Leser an einigen dieser (anonymisierten) Momente teilhaben lassen und zeigen, daß die Welt der Juristerei vielfältiger und lebensnäher ist, als ihr dies oftmals nachgesagt wird.