Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männer lag in Niedersachsen im Jahr 2022 bei 18%

Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männer lag in Niedersachsen im Jahr 2022 bei 18%

Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männer lag in Niedersachsen im Jahr 2022 bei 18%

Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, lag der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Niedersachsen im Jahr 2022 bei 18%. Die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern – der unbereinigte Gender Pay Gap – verringerte sich im langfristigen Vergleich um mehrere Prozentpunkte. Zu Beginn der Messung im Jahr 2006 verdienten die Frauen pro Stunde durchschnittlich 25% weniger als die Männer.

In der amtlichen Statistik wird zwischen dem unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap unterschieden. Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allgemeiner Form miteinander. Im Jahr 2022 betrug der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von niedersächsischen Frauen 18,98 Euro, der von niedersächsischen Männern 23,23 Euro. Die Frauen erhielten somit durchschnittlich einen um 4,25 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer. Daraus ergab sich für Niedersachsen ein unbereinigter Gender Pay Gap von 18%.

Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Frauen und Männern mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiographien. Der bereinigte Gender Pay Gap lag 2022 in Niedersachsen bei 6%.

Im bereinigten Gender Pay Gap wird jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen ist. Dazu zählen Unterschiede bei den Berufen, beim Beschäftigungsumfang und dem Bildungsstand, bei der Berufserfahrung oder bei dem Anteil von Frauen in Führungspositionen. Die wichtigsten Ursachen für den Verdienstabstand sind darauf zurückzuführen, dass Frauen in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Zudem arbeiten sie häufiger in Teilzeit, was auch mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden (zum Beispiel Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen). Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als „Obergrenze“ für Verdienstdiskriminierung zu verstehen.

Pressemeldung von  Landesamt für Statistik Niedersachsen