Omikron-Variante BA.4 und BA.5: Neuer Impfstoff ab Dienstag verfügbar

Omikron-Variante BA.4 und BA.5: Neuer Impfstoff ab Dienstag verfügbar

Omikron-Variante BA.4 und BA.5: Neuer Impfstoff ab Dienstag verfügbar

Oldenburg. Seit zwei Wochen werden im städtischen Impfpunkt in den Schlosshöfen die an die Omikron-Virusvarianten angepassten Impfstoffe verabreicht. Nun steht dort ab Dienstag, 27. September 2022, ein weiteres Präparat zu Verfügung. Das neue Vakzin des Herstellers Biontech ist speziell an die derzeit in Deutschland vorherrschenden Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 angepasst und kann als Auffrischungsimpfung verabreicht werden. Doch wer sollte sich eine Auffrischung holen? Und wann gelte ich laut Stiko als ausreichend geschützt?

Wer benötigt wie viele Impfungen?

Kurz zusammengefasst: Es zählen die sogenannten immunologischen Ereignisse, also entweder einzelne Impfungen oder Corona-Erkrankungen. Wer gesund ist und unter 60 Jahre alt, gilt mit drei solcher Ereignisse als ausreichend geschützt. Wer hingegen über 60 Jahre alt ist oder eine der anderen unten genannten Kriterien erfüllt, sollte insgesamt vier Impfungen und/oder mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektionen vorweisen können, um laut Stiko-Empfehlung ausreichend geschützt zu sein.

Wer bekommt den neuen Impfstoff?

Wer zur Auffrischungsimpfung (dritte oder vierte Impfung) den Impfpunkt besucht, kann den neuen Impfstoff wählen. Eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) liegt für alle angepassten Impfstoffe vor.
Zur Grundimmunisierung (erste und zweite Impfung) wird weiterhin der ursprüngliche Impfstoff des Herstellers Biontech verabreicht.

Für wen wird eine Auffrischungsimpfung („Erster Booster“) empfohlen?

Allen Menschen ab zwölf Jahren wird eine Auffrischungsimpfung (dritte Impfung) gegen das Coronavirus empfohlen. Diese sollte frühestens sechs Monate nach der letzten Impfung erfolgen. Wer allerdings zwei Impfungen und zusätzlich eine durch einen PCR-Test nachgewiesene Infektion vorweisen kann (insgesamt drei immunologische Ereignisse), gilt als ausreichend geschützt. Ab dem 1. Oktober 2022 gelten laut Infektionsschutzgesetz nur noch diejenigen Personen als vollständig geimpft, die eben diese drei immunologischen Ereignisse mittels Impf- oder Genesenen-Zertifikat nachweisen können.

Für wen wird zusätzlich eine zweite Auffrischungsimpfung („Zweiter Booster“) empfohlen?
Für bestimmte Gruppen empfiehlt die Stiko darüber hinaus eine weitere, zweite Auffrischungsimpfung:

•    Personen ab 60 Jahren
•    Personen mit Grunderkrankungen
•    Bewohnende von Alten- und Pflegeeinrichtungen
•    Mitarbeitende in medizinischen und Pflege-Einrichtungen (Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheime und Pflegedienste und so weiter)

Ausnahme: Wenn die Infektion in einem geringen Zeitabstand von weniger als drei Monaten nach der letzten Impfung erfolgte, wird eine zusätzliche Auffrischung dennoch empfohlen und zwar frühestens sechs Monate nach der Infektion. Erfolgte die Infektion jedoch mehr als drei Monate (Datum des PCR-Tests) nach der Impfung, wirkt sie wie eine Auffrischung und zählt als immunologisches Ereignis.

Ich bin mir unsicher über meinen Impfstatus, wer kann mir helfen?

Wer sich nicht sicher ist, ob oder wann eine Auffrischungsimpfung erfolgen soll, kann sich durch die eigene Hausarztpraxis oder auch im Impfpunkt der Stadt Oldenburg beraten lassen.
Lassen Sie sich übrigens nicht von dem Status in Ihrer Corona-App verunsichern: Die Zertifikate laufen nicht ab, sofern Sie dort mindestens drei immunologische Ereignisse aufgelistet haben. Das Datum bei „höchstens gültig bis“ können Sie in dem Fall vernachlässigen.

Gibt es auch die Möglichkeit, eine fünfte Impfung zu erhalten?

Im Impfpunkt werden nach derzeitigem Stand grundsätzlich keine Fünftimpfungen durchgeführt. Zwar erlaubt die Stiko im Einzelfall eine solche dritte Auffrischung, die Indikation sollte jedoch „unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell getroffen werden“.  Dies ist im Impfpunkt nicht möglich. Daher müssen sich Interessierte an die behandelnde (Haus-)Ärztin beziehungsweise den behandelnden (Haus-)Arzt wenden.

Wie bekomme ich einen Termin im Impfpunkt?

Der Impfpunkt in den Schlosshöfen hat von Montag bis Samstag jeweils von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Mittwochs wird ohne vorherige Terminabsprache geimpft, für alle anderen Tage sind Termine unter www.oldenburg.de/impfpunkt oder telefonisch unter 0441 235-4960 buchbar.

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg