NDR Magazin „Markt“ deckt auf: Neue Betrugsmasche auf Amazon und Ebay

NDR Magazin "Markt" deckt auf: Neue Betrugsmasche auf Amazon und Ebay

NDR Magazin „Markt“ deckt auf: Neue Betrugsmasche auf Amazon und Ebay

Eine investigative Enthüllung des NDR-Verbrauchermagazins „Markt“ hat eine beunruhigende neue Betrugsstrategie auf den Online-Marktplätzen Amazon und Ebay ans Licht gebracht. Die Masche, die als innovativer Dreiecksbetrug beschrieben wird, nutzt die Vertrauenswürdigkeit renommierter Online-Plattformen aus, um ahnungslose Kundinnen und Kunden zu prellen. Die Kriminellen bedienen sich dabei gefälschter Shops oder kompromittierter Verkäuferkonten, um attraktive Angebote für Produkte zu schalten, die sie tatsächlich nicht besitzen. Sobald ein Kauf abgeschlossen ist, bestellen die Betrüger die Ware im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung bei einem seriösen Drittanbieter, der die Artikel dann direkt an den Kunden versendet.

Das Tückische an diesem Vorgehen ist, dass die Kunden das Produkt erhalten und zunächst keinen Betrug vermuten. Erst wenn der eigentliche Verkäufer die Bezahlung einfordert, kommt die Wahrheit ans Licht – oft zu einem Zeitpunkt, zu dem die Betrüger bereits mit dem Geld verschwunden sind und die Beweislage im Internet verwischt haben. „Der Betrug ist so konzipiert, dass er erst spät entdeckt wird. Diese Zeit nutzen die Kriminellen, um so viele Menschen wie möglich zu betrügen“, erläutert Andreas Mackenthun vom Landeskriminalamt Hamburg.

Die Folgen für die Opfer sind gravierend: Neben dem finanziellen Schaden stehen sie im schlimmsten Fall als diejenigen da, die ihre Rechnungen nicht beglichen haben. Dies kann zu Mahnungen, Inkassoforderungen und sogar zu polizeilichen Ermittlungen führen.

Die Reaktionen von Amazon und Ebay auf diese Vorfälle bleiben vage. Beide Unternehmen betonen, ihre Kunden vor Betrug schützen zu wollen, und verweisen auf ihre Sicherheitssysteme und Richtlinien. Doch die Effektivität dieser Maßnahmen bleibt angesichts der neuen Betrugsmasche fraglich. In Einzelfällen zeigen sich jedoch sowohl die Drittanbieter als auch die Plattformen kulant und stellen nach Vorlage von Beweisen die Forderungen ein.

Für Betroffene gibt es klare Handlungsempfehlungen: umgehende Benachrichtigung der betroffenen Plattform und des Drittanbieters sowie die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei. Umfassende Informationen und Hintergründe zu diesem Thema werden in der kommenden Ausgabe von „Markt“ am Montag, den 5. Februar 2024, um 20:15 Uhr im NDR Fernsehen präsentiert.