380-kV-Leitung Wilhelmshaven2 – Conneforde mit 380-kV-Leitung Wilhelmshaven2 – Fedderwardenn der TenneT TSO GmbH

380-kV-Leitung Wilhelmshaven2 - Conneforde mit 380-kV-Leitung Wilhelmshaven2 - Fedderwarden der TenneT TSO GmbH

380-kV-Leitung Wilhelmshaven2 – Conneforde mit 380-kV-Leitung Wilhelmshaven2 – Fedderwarden der TenneT TSO GmbH

Die TenneT TSO GmbH plant zwischen den Netzverknüpfungspunkten Umspannwerk (UW) Wilhelmshaven2 und UW Conneforde sowie zwischen UW Wilhelmshaven2 und UW Fedderwarden den Bau jeweils einer 2-systemigen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung.

Die Leitung vom UW Fedderwarden zum UW Conneforde ersetzt die bestehende 220-kV-Freileitung, diese wird nach Inbetriebnahme der neuen Leitung abgebaut.

Das Vorhaben mit der geplanten Inbetriebnahme 2029 ist als Projekt P 175 in dem von der Bundesnetzagentur bestätigten Netzentwicklungsplans (NEP) für das Zieljahr 2030 (NEP-2030 von 2019) geführt und wurde im NEP 2035 von 2021 erneut bestätigt. Im Bundesbedarfsplan-gesetz ist es mit der Nr. 73 genannt.

Im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens (Planfeststellungsverfahren) sollen im Regelfall im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens alle sinnvollen Planalternativen nach einheitlichen und transparenten Kriterien unter Beteiligung von Kommunen, Fachbehörden, Verbänden und Vereinigungen sowie der Öffentlichkeit geprüft und auf ihre Raumverträglichkeit hin beurteilt werden.

In einer Antragskonferenz am 15.06.2022 in Oldenburg hatte das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems mit den berührten Kommunen, Fachbehörden und Verbänden daher über das Projekt beraten. Seinerzeit wurde deutlich, dass es keine ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen zu der von TenneT TSO GmbH entwickelte Vorzugstrasse gibt. Bereits vor dieser Antragskonferenz hatte das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zusammen mit TenneT TSO GmbH mit vielen Stellen, insbesondere den Kommunen, Abstimmungsgespräche geführt, um zu möglichst konfliktarmen Lösungen zu kommen.

Somit hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems jetzt festgestellt, dass die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist. Ein solches Verfahren würde keine neuen Ergebnisse und Erkenntnisse ergeben oder einen konfliktärmeren Trassenkorridor identifizieren können, auch wenn unstrittig ist, dass die geplante Freileitung Beeinträchtigungen mit sich bringen wird. Mit dem unmittelbaren Einstieg in das Genehmigungsverfahren/Planfeststellungsverfahren ohne vorlaufendes Raumordnungsverfahren wird der dringend erforderliche Netzausbau beschleunigt.

Pressemeldung von  Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems