Geschädigte Bäume an Schulen müssen gefällt werden

Geschädigte Bäume an Schulen müssen gefällt werden

Geschädigte Bäume an Schulen müssen gefällt werden

Sie sind instabil und nicht mehr stand- und bruchsicher. Wurzelfäule, Stammfußfäule oder Pilzbefall haben ihnen zugesetzt – die Rede ist von 23 Bäumen auf Schulgrundstücken, die die Stadtverwaltung kurzfristig aufgrund mangelhafter Verkehrssicherheit zur Gefahrenabwehr fällen lassen muss. Die Arbeiten sollen möglichst in den Osterferien vorgenommen werden. Es handelt sich dabei um Bäume, die im Rahmen der laufenden Baumkontrollen aufgefallen waren. „Da von diesen Bäumen eine konkrete Gefahr ausgeht, ist es nicht vertretbar, mit den Fällungen bis zum 1. Oktober nach dem Ende der Brut- und Setzzeit zu warten“, betont Jorit May, Leiter des Fachdienstes für Stadtgrünpflege und Friedhöfe.

Mögliches Brutgeschehen wird vor Fällung geprüft

Die Belange des Artenschutzes werden bei den Fällungen selbstverständlich beachtet. Es ist bereits eine artenschutzrechtliche Vorprüfung vorgenommen worden, die jedoch aufgrund des aktuellen Brutgeschehens direkt vor der Fällung noch einmal wiederholt wird, um jegliche Beeinträchtigungen für Vögel und andere Tiere auszuschließen. Um den Schulbetrieb so wenig wie möglich zu stören, werden die Arbeiten überwiegend in den Osterferien oder durch externe Dienstleister an Samstagen durchgeführt.

Fällungen sind alternativlos – Schädigungen zu weit fortgeschritten

Grundsätzlich werden vor der Entscheidung, einen Baum zu fällen, alle Alternativen – wie beispielweise ein Rückschnitt – sorgfältig geprüft. Bei den aktuell betroffenen Bäumen kommen jedoch nach eingehender Prüfung derartige Schnittmaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit nicht mehr in Frage. „Die Schädigungen sind bereits zu stark fortgeschritten oder der Kronenaufbau lässt einen erforderlichen Rückschnitt in fachlich vertretbarer Weise nicht zu“, schildert May. Außerdem handele es sich überwiegend um Baumarten wie Pappeln, Birken und Weiden, bei denen stärkere Schnittmaßnahmen aufgrund der Holzeigenschaften aus fachlichen Gründen nicht möglich sind.

Ersatzpflanzungen

Grundsätzlich ist die Stadtverwaltung bestrebt, für jeden gefällten Baum einen neuen nachzupflanzen. Gerade auf den Schulgrundstücken stehen die Bäume jedoch oft in gewachsenen, fast waldartigen Strukturen, in die keine neuen Bäume gepflanzt werden können – sie hätten beim Konkurrieren mit den Bestandsbäumen um Licht und Wasser keine Chance. „In diesen Fällen muss dann genau geplant und abgewogen werden, wo eine Nachpflanzung sinnvoll und zukunftsfähig ist. Ersatzpflanzungen wird es aber auf jeden Fall geben“, erläutert May.

An folgenden Schulstandorten sind Fällungen notwendig:

Grundschule Krusenbusch (eine Erle und eine Birke)
Schulzentrum Alexanderstraße (eine Traubenkirsche)
Schulzentrum Ofenerdiek (vier Birken, zwei Traubenkirschen, eine Kiefer und ein Ahornbaum)
Grundschule Paul-Maar-Schule (ein Pflaumenbaum)
Grundschule Bümmerstede (eine Kiefer)
Grundschule Etzhorn (eine Pappel)
Grundschule Wechloy (zwei Eschen)
Grundschule Kreyenbrück (eine Birke)
Grundschule Dietrichsfeld (eine Weide)
Grundschule Klingenbergstraße (eine Pappel)
IGS Kreyenbrück (eine Esche und zwei Birken)
Förderschule Borchersweg (eine Birke)

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg