Omikron: Gesundheitsschutz, Bildung und Betreuung auch im 2. Schulhalbjahr ermöglichen – in Kitas und Schulen erneut hochgefahren

Omikron: Gesundheitsschutz, Bildung und Betreuung auch im 2. Schulhalbjahr ermöglichen - in Kitas und Schulen erneut hochgefahren

Omikron: Gesundheitsschutz, Bildung und Betreuung auch im 2. Schulhalbjahr ermöglichen – in Kitas und Schulen erneut hochgefahren

Zum Start des zweiten Schulhalbjahrs 2021/2022 werden vor dem Hintergrund der Omikron-Variante des Coronavirus die Sicherheitsstandards an den Schulen in Niedersachsen erneut erhöht. Ab sofort müssen sich auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler täglich zu Hause testen. Ausgenommen von der schulischen Testpflicht sind damit ausschließlich Kinder und Jugendliche mit einer Auffrischungsimpfung („Booster“ = 3. Impfung, auch beim Impfstoff Johnson&Johnson).

Die Schulen erhalten mit dem heutigen Tage weitere Handlungsrahmen, wie mit Omikron-spezifischen Problemlagen umzugehen ist. Dabei geht es um die Zusammenarbeit von Schulen mit den Gesundheitsämtern, eine präventive Handlungsanleitung für den Fall, dass sich an einer Schule die Testkapazitäten verringern, sowie die aktuellen Absonderungsregelungen (Quarantäne und Isolierung).

Ab dem 15. Februar 2022 müssen sich Kinder ab drei Jahre zudem dreimal pro Woche testen, bevor sie in den Kindergarten oder zur Kindertagespflege gehen können.

„Die Schule ist heute wieder im Präsenzbetrieb gestartet, wofür ich sehr dankbar bin. Trotz der Hochinzidenzlage halte ich das für ausdrücklich richtig“, sagte Niedersachsens Kultusminister Tonne. Tonne weiter: „Ich verstehe aber sehr gut, dass die hohen Infektionszahlen bei Kindern und Jugendlichen auch für Verunsicherung sorgen und es Ängste bei Schülerinnen und Schülern ebenso wie bei Lehrerinnen und Lehrern gibt. Gleiches gilt für die Kita-Eltern und die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen.

Damit der Gesundheitsschutz der Kinder und des Personals weiterhin auf hohem Niveau erfolgt und die Kitas und Schulen offenbleiben können, legen wir regelmäßig bei der Sicherheit nach – so auch in dieser Phase der Pandemie.“

I.    Testpflicht im Kindergarten zum 15. Februar 2022

Nach dem freiwilligen Testangebot für Kinder im Kindergartenalter führt Niedersachsen zum 15. Februar 2022 eine Testpflicht ein: Dreimal pro Woche müssen sich die Kinder ab drei Jahren dann vor dem Kita-Besuch oder der Betreuung bei einer Tagespflegeperson auf das Coronavirus testen. Die Eltern werden weiterhin die Tests über ihre Einrichtung erhalten.

Minister Tonne erläutert: „Es handelt sich dabei um qualitätsgesicherte und kindgerechte PoC-Antigen-Tests zur Selbstanwendung, vorerst als Nasenabstrich. Wir haben aber alles in die Wege geleitet, um auch Lutsch- oder Lollitests als Ergänzung anbieten zu können. Alle durch das Land Niedersachsen beschafften Tests entsprechen den Anforderungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und damit der geforderten Sensitivität von mehr als 75%.“

Analog zum Schulbereich sollen die Tests vor dem Kita-Besuch zu Hause gemacht werden. Die Einrichtungen haben aber Spielraum, ggf. in der Einrichtung testen zu lassen. Wenn ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht testen kann oder das Procedere absolut nicht toleriert, haben wir die Möglichkeit der „Umfeldtestung“ vorgesehen: Anstelle des betreffenden Kindes kann sich dann das Elternteil, das das Kind in die Kita bringt, selbst testen und den Nachweis der Testung gegenüber der Einrichtungsleitung bzw. der Kindertagespflegeperson erbringen.

II.   Handlungsrahmen Schule/Gesundheitsamt unter Omikron

Die Zusammenarbeit von Schulen mit den Gesundheitsämtern ist eine spezielle Herausforderung und zwar seit Beginn der Pandemie. Damit verbunden ist für viele Schulleitungen immer auch die Frage, für was sie eigentlich zuständig sind und wo die Aufgaben der Gesundheitsämter liegen. Als schnellen Überblick für die Schulleitungen sind in diesem Handlungsrahmen die wichtigsten Grundsätze zusammengefasst. So können Infektionsschutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nur die zuständigen Gesundheitsbehörden treffen. Das bedeutet konkret, Distanzlernen muss behördlich angeordnet werden, ebenso Wechselunterricht („Szenario B“).

Das gilt auch für den Fall, dass in Schulen mehrere Infektionen auftreten. Wenn von einem Gesundheitsamt keine Rückmeldungen bei Schulen eingehen, dann müssen sich die Schulen unbedingt an ihr zuständiges Regionales Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) wenden. Gegebenenfalls kann dann im Sinne von Gefahrenabwehr die Präsenzpflicht aufgehoben werden, wenn sich ein Gesundheitsamt trotz mehrfacher und ernsthafter Bemühungen nicht zurückmeldet, und viele Infektionen oder eine unzureichende Testversorgung auftreten.

III. Handlungsrahmen bei nachhaltigen Störungen bei der Testversorgung

Das Land Niedersachsen hat ausreichend Testkapazitäten für die täglichen Schülertestungen im Umfang von landesweit rund 5,5 Millionen Tests pro Woche bestellt. Die Versorgung in den nächsten Wochen ist gesichert. Im Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) wird vorbildlich gearbeitet.

Dessen unbenommen können unvorhersehbare Personalausfälle bei den Zustellern oder Produktionsausfälle nicht final ausgeschlossen werden. Daher bekommen Schulleitungen Handlungsoptionen an die Hand, um in diesem Fall der Fälle Handlungssicherheit zu haben. Die Schritte reichen von der frühzeitigen Warnmeldung an das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) über das Aufbrauchen von Restbeständen und der Beschaffung von Tests von anderen Schulen, bis hin zur Reduzierung der Testintervalle. Zudem werden abgestuft Maßnahmen bei einer nachhaltigen Störung der Testversorgung aufgezeigt, die schulischerseits beim Aufheben der Präsenzpflicht endet. Stehen keine Tests zur Verfügung, sollen die örtlichen Gesundheitsämter die Schule am dritten Tag schließen. Eine Öffnung kann dann wieder stattfinden, wenn wieder ausreichend Tests in der Schule vorhanden sind.

IV.  Handreichung „Absonderung sowie Quarantäne- und Isolierungsdauern“

Wer nachweislich infiziert ist, muss 10 Tage in häusliche Isolation, kann sich aber nach sieben Tagen über PCR-Test oder zertifizierten Antigentest freitesten, wenn zuvor eine 48-stündige Symptomfreiheit festgestellt wird („Indexfall“).

Zudem gilt für die Frage Kontaktpersonen: Schülerinnen und Schüler gelten wegen der engmaschigen täglichen Testung aller Schülerinnen und Schüler (außer Geboosterte) und dem durchgängigen Tragen einer Maske mit mindestens OP-Standard nicht mehr als K 1-Personen. Sie müssen also nicht mehr in Quarantäne, es sei denn, ein Gesundheitsamt ordnet das wegen einer speziellen Fallkonstellation – in der Regel außerhalb der Schule – explizit an.

Der Kultusminister ordnet die Gesamtlage wie folgt ein und formuliert folgende Perspektive:

„Es liegen noch ein paar harte Wochen vor uns. Es ist vorerst noch mit mehr Infektionen zu rechnen. Wir alle wollen über den Omikron-Berg und das geht nur, wenn auch alle mitmachen, so strapaziös und nervenaufreibend das auch ist! Damit meine ich ausdrücklich die Erwachsenen, die sich zurückhalten und wenn noch nicht geschehen, impfen lassen sollten!

Wenn wir über den Berg sind, dann können wir und dann werden wir auch sehr zügig lockern und mehr alte Normalität umsetzen. Wir arbeiten an konkreten Exit-Plänen, was das Zurückfahren von Test- und Maskenpflichten anbelangt. Keine Einschränkung und Belastung soll länger laufen, als es die pandemische Lage erfordert. Wir wollen auch so schnell wie möglich wieder Klassenfahrten ermöglichen.“

Quelle Pressemeldung von Niedersächsisches Kultusministerium