Land unterstützt jüdischer Einrichtungen mit Zuwendungsbescheiden in Höhe von 5 Millionen Euro

Land unterstützt jüdischer Einrichtungen mit Zuwendungsbescheiden in Höhe von 5 Millionen Euro

Land unterstützt jüdischer Einrichtungen mit Zuwendungsbescheiden in Höhe von 5 Millionen Euro

Das Niedersächsische Kultusministerium hat für den Schutz jüdischer Einrichtungen Zuwendungen in einer Gesamthöhe von 5 Millionen Euro bewilligt. Ergänzend zu den bisher unternommenen Schritten unterstützt das Land damit die jüdischen Gemeinden und Einrichtungen in Niedersachsen bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Die Förderung umfasst Investitionen zur Sicherung in baulichen Anlagen, Räumlichkeiten und allgemeine Sicherheitsausstattungen. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahmen als Bestandteil der in enger Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden erstellten Sicherheitskonzepte festgelegt wurden. Die Investitionen zielen sowohl auf die Kosten der Ausstattung selbst, als auch auf deren Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme ab.

Insgesamt 20 jüdische Gemeinden und Einrichtungen werden durch die Zuwendungen des Landes begünstigt. Von den zur Verfügung stehenden 5 Millionen Euro geht ein Zuwendungsbescheid über 1,5 Millionen Euro an die Gemeinden und Einrichtungen des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden von Niedersachsen. Weitere 3,5 Millionen Euro kommen den im Verfahren vertretenden Gemeinden und Einrichtungen des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen zugute. Die Sicherungsmaßnahmen sollen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Dabei stehen im Haushaltsjahr 2022 bis zu 2,31 Millionen Euro, in 2023 bis zu 1,19 Millionen Euro zur Verfügung.

„Leider erleben wir 77 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem menschenverachtenden Genozid an Millionen jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger noch immer antisemitische Denkmuster, die irgendwann in Gewalttaten umschlagen“, zeigte sich Kultusminister Grant Hendrik Tonne tief betroffen. „Aus diesem Grund ist es wichtig, dass das Land den Schutz derjenigen gewährleistet, die ihrem Grundrecht auf freie Religionsausübung nachkommen. Mit den Zuwendungsbescheiden geht das deutliche Signal einher: Wir überlassen antisemitischem Gedankengut keinen Platz in unserer Gesellschaft! Zugleich sehen wir den Schutz der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger vor derartigen Tendenzen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und insbesondere als Aufgabe des Landes an.“

Pressemeldung von  Nds. Kultusministerium