Ehemaliges Finanzamtsgelände: Wie geht es an der 91er-Straße weiter?

Ehemaliges Finanzamtsgelände: Wie geht es an der 91er-Straße weiter?

Ehemaliges Finanzamtsgelände: Wie geht es an der 91er-Straße weiter?

Oldenburg. Wie wird künftig das zentral gelegene Gelände des ehemaligen Finanzamtes genutzt? Könnte hier eine öffentliche Grünanlage für die Oldenburgerinnen und Oldenburger entstehen? Oder wird es am Ende doch einen Nutzungsmix mit einem Gebäude geben, das dem Gemeinbedarf dient? Immerhin liegt die Fläche direkt an einem der Eingangstore zur Innenstadt – und soll künftig Impulse für weitere städtebauliche Aufwertungen in der City geben.

Oberbürgermeister Jürgen Krogmann betont: „Der soziale, ökonomische und immobilienwirtschaftliche Druck auf diese exponierte Fläche in der nördlichen Innenstadt ist enorm. Fakt ist: Bezüglich der Entwicklung der 91er-Straße und des Finanzamtsgeländes bleibt es spannend – und es gibt noch einige offene Fragen zu klären.“

Machbarkeitsstudie soll Antworten geben
Um Antworten auf diese Fragen zu finden, hat die Stadt Oldenburg unter anderem eine Machbarkeitsstudie für die 91er-Straße in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse im Sommer erwartet werden. Mit der Erstellung wurden die Planungsbüros Junker & Kruse in Kooperation mit Pesch und Partner beauftragt, die Studie wird im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gefördert. Dabei soll für diesen Standort ein geeignetes Spektrum innovativer Nutzungen sowie ein geeigneter Nutzungsmix aufgezeigt werden, von dem eine Strahlkraft auf die gesamte Innenstadt ausgeht – und der für Frequenz in diesem nördlichen Eingangsbereich in die Innenstadt sorgt. Dieser Nutzungsmix soll sich in dem städtebaulichen Erscheinungsbild widerspiegeln und eine Impuls-/Anschubwirkung für weitere städtebauliche Aufwertungen erzielen.

Evaluierung des Einzelhandelsentwicklungskonzepts
Ebenfalls im Sommer wird mit Ergebnissen des Einzelhandelsentwicklungskonzepts (EEK) gerechnet, das derzeit evaluiert wird. In der bisher gültigen Fassung von 2015 wird die Heiligengeiststraße und somit auch das Gelände des ehemaligen Finanzamtes als zentraler Versorgungsbereich Innenstadt abgegrenzt. Die mittlerweile 5. Arbeitskreissitzung mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, der Politik, der Einzelhandelsverbände und Institutionen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kaufmannschaft wird am 7. März stattfinden.

Stadt besitzt „Vorkaufsrecht“ für landeseigene Fläche
Aktuell wird zudem der Ankauf des Grundstücks vom Land Niedersachsen geprüft, das der Stadt ein „Vorkaufsrecht“ eingeräumt hat – allerdings nur für Nutzungen des Gemeinbedarfes. Darunter fallen zum Beispiel öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Theater, Sportplätze, Schwimmbäder, Plätze für Großveranstaltungen und Bildungseinrichtungen sowie Kindergärten und Einrichtungen für Kinderbetreuung. Unternehmen, die hingegen eine reine Gewinnerzielung zum Ziel haben, zählen nicht darunter. Dies wird bei der Erarbeitung der oben genannten Machbarkeitsstudie berücksichtigt.

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 842
Im Januar 2021 gab es einen erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 842 – mit dem Ziel, für die ehemalige Finanzamtsfläche eine richtungsweisende Neubebauung zu ermöglichen. Dabei soll einerseits das „Neue“ von den Oldenburgerinnen und Oldenburgern akzeptiert werden, andererseits sollen aber auch die hohen städtebaulichen Ansprüche an dieser exponierten Stelle erfüllt werden. Diesem Aufstellungsbeschluss vorangegangen war ein politisches Eckpunktepapier, dem die Beurteilung des zukünftigen Vorhabens in Bezug auf die Innenstadt, der räumlichen Lage und der Funktionalität sowie die Auswirkungen auf vorhandene benachbarte Versorgungsstrukturen wesentlich waren.

Zukünftiges Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt“ (NI)
Nachdem sich die Stadt Oldenburg zum 1. Juni 2021 um die Aufnahme des Bereichs der nördlichen Innenstadt, zu dem auch das ehemalige Finanzamtsgrundstück zählt, in die Städtebauförderung beworben hat, erfolgte im Herbst 2022 die Zusage durch das Land. Für März 2023 ist die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes im sogenannten umfassenden Verfahren geplant. Daraus ergeben sich unter anderem Rechtsfolgen im Hinblick auf das gemeindliche Vorkaufsrecht und die Kaufpreisprüfung bei Grundstücksgeschäften. So steht der Stadt Oldenburg zukünftig grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zu, das allerdings nur ausgeübt werden kann, wenn es der Erlangung der definierten Sanierungsziele dient. Grundstücksgeschäfte sind zukünftig genehmigungspflichtig und können nur die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung erhalten, wenn sie zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert erfolgen. Veräußerungen zum Höchstpreis sind somit für den Zeitraum der Sanierung ausgeschlossen.

Im Laufe des Jahres werden nun die zukünftigen Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet erarbeitet und in Form einer Rahmenplanung vom Rat der Stadt Oldenburg verbindlich beschlossen werden. Die Sanierungsziele leiten sich grundsätzlich aus den in der Vorbereitenden Untersuchung festgestellten Missständen, Zielen und Maßnahmen ab.

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg