„Je mehr sich der Staat zurückzieht, umso wichtiger wird eine bedarfsangemessene Pflegeversicherung für Pflege im Heim und Zuhause.“

„Je mehr sich der Staat zurückzieht, umso wichtiger wird eine bedarfsangemessene Pflegeversicherung für Pflege im Heim und Zuhause.“

„Je mehr sich der Staat zurückzieht, umso wichtiger wird eine bedarfsangemessene Pflegeversicherung für Pflege im Heim und Zuhause.“

Seit 1. Juli 2023 zahlen Versicherte, auch RentnerInnen, im Rahmen der Reform des SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) mehr in die Pflegeversicherung. Gleichzeitig kündigt Gesundheitsminister Lauterbach an, dass der jährliche Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung 2024 wegfallen soll. Pflege-Wissenschaftlerin Prof. Dr. Martina Hasseler, 2. Vorsitzende SoVD-Kreisverband Oldenburg-Delmenhorst: „Die Kürzung ist tragisch, steht sie doch nicht nur dem entgegen, was  der demografische Wandel für die Pflege bedeutet. Sie belastet auch wieder stärker die Einzelnen und mindert Renten. Der Wegfall wird nicht nur die Versorgung verschlechtern und die Altersarmut insbesondere von Frauen verstärken. Sie zeigt auch, dass das SGB XI keine Zukunftsfähigkeit mehr hat.“

Noch die Vorgängerregierung von Union und SPD hatte den Bundeszuschuss  von 2022 an beschlossen. Hasseler: „Ob die Reform wie versprochen ab 2024 Verbesserungen für Pflegebedürftige im Heim und zu Hause mit sich bringt, bleibt zu hoffen.“ Manche Ansätze seien zu begrüßen, so etwa die Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrages für die Kurzzeit- sowie die Verhinderungspflege sowie der Erhöhung der Pflegeleistungen. Aber: „Das SGB XI finanziert keine Pflege, sondern war von Anfang dazu gedacht, dass eine Frau schon zu Hause bleibt. Die Reform dient nur dazu, ein insuffizientes SGB am Leben zu erhalten. Wenn Menschen zuhause gepflegt werden wollen und können, müssen die Bedingungen dafür aber nicht nur finanziell gestärkt werden.“

Das Ende des Zuschusses sieht sie kritisch: „Der Staat zieht sich aus der Pflege weiter zurück.“ Hasseler verweist darauf, dass angesichts der demografischen Alterung der Bedarf an professioneller und privater Pflege steigt und zur Kostendämpfung immer mehr auf Angehörige gesetzt wird: „Es sind oft die Frauen, die die unentgeltliche Betreuung übernehmen müssen.“  Der SoVD Oldenburg-Delmenhorst fordert daher eine Reform der Pflegeversicherung, die sich nicht nur finanziell neu aufstellt: „Je mehr sich der Staat zurückzieht, umso wichtiger  ist eine Versicherung, die eine bedarfsangemessene Pflege zahlt. Das macht das SGB XI nicht. Seine limitierten Leistungen dienen nur als Ersatz der Angehörigenpflege, mehr nicht. Das SGB XI hat den falschen Namen erhalten, weil es immer nur basale Hilfeleistung oder Alltagsunterstützung war. Mit beruflicher Pflege hat das SGB XI nicht viel zu tun“.

Pressemeldung von  SoVD Oldenburg