EU-Kartenführerschein: Stadt erinnert an Erleichterung beim Umtausch

EU-Kartenführerschein: Stadt erinnert an Erleichterung beim Umtausch

EU-Kartenführerschein: Stadt erinnert an Erleichterung beim Umtausch

Oldenburg. Der Umtausch des alten Papierführerscheins in den EU-Kartenführerschein stellt aktuell alle Fahrerlaubnisbehörden vor besondere Herausforderungen, so auch die Führerscheinstelle im Bürgerbüro Nord der Stadt Oldenburg. Wer den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 angehört und bisher noch keinen EU-Kartenführerschein besitzt, muss seinen Papierführerschein bis zum 19. Juli 2022 umtauschen.

Aufgrund der langen Terminvorlaufzeiten und der nicht ausreichend vorhandenen Terminkapazitäten bietet die Stadt Oldenburg ein ergänzendes Antragsverfahren an, bei dem der Antrag ohne Terminbuchung schriftlich an die Führerscheinstelle gestellt werden kann. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen zum Umtausch sind über die Suche auf der Internetseite der Stadt Oldenburg unter dem Stichwort „EU-Führerschein“ zu finden.

Nach Ablauf der Frist für den Führerschein-Umtausch wird der alte Führerschein – also die amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis nachweist – zwar ungültig, die Fahrerlaubnis selbst – also die amtliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen – bleibt jedoch unverändert bestehen.

Zeitlich gestaffeltes Umtauschverfahren

Die Stadt Oldenburg bittet Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge, die noch nicht zum Umtausch verpflichtet sind, erst in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen den Umtauschantrag zu stellen. Der Gesetzgeber hat sich bewusst für ein zeitlich gestaffeltes Verfahren, das sich am Geburtsjahr der Inhaberinnen und Inhaber der Führerscheine orientiert, entschieden. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. Die Papierführerscheine müssen bis zu folgenden Daten umgestellt sein:

•    Geburtsjahr 1953 bis 1958 – Umtauschfrist: 19. Juli 2022
•    Geburtsjahr 1959 bis 1964 – Umtauschfrist: 19. Januar 2023
•    Geburtsjahr 1965 bis 1970 – Umtauschfrist: 19. Januar 2024
•    Geburtsjahr 1971 oder später – Umtauschfrist: 19. Januar 2025

Für diejenigen, die vor 1953 geboren wurden, gilt der Stichtag 19. Januar 2033 – egal, wann der Führerschein ausgestellt wurde. Auch Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013) müssen in den kommenden Jahren in einem gestaffelten Verfahren ab 2026 bis 2033 umgetauscht werden.

Hintergrund der Umtauschaktion

Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg