Masche beim Immobilienverkauf: Wie Makler bei der Provision tricksen

Masche beim Immobilienverkauf: Wie Makler bei der Provision tricksen

Masche beim Immobilienverkauf: Wie Makler bei der Provision tricksen

Beim Handel mit Immobilien gilt seit 2020 ein Gesetz, das Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich die Makler-Provision je zur Hälfte zu teilen. Viele Makler halten sich offenbar nicht daran und treffen bei Haus- und Wohnungsverkäufen fragwürdige Absprachen. Das haben Recherchen des NDR Verbrauchermagazins „Markt“ ergeben.

Attraktive Häuser in gefragter Lage sind nicht nur bei Kaufinteressierten begehrt, auch Immobilienmakler*innen suchen solche Objekte mit deren Vermittlung sie lukrative Geschäfte machen: Bis zu 7,14 Prozent Provision stellen Makler*innen in Rechnung.

NDR Reporter haben sich in acht Fällen gegenüber Makler*Innen als Hausverkäufer ausgegeben. Ergebnis: Selbst renommierte und vermeintlich seriöse Makler-Firmen lassen sich im harten Wettbewerb auf dubiose Deals ein und sind sogar bereit, diese Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Unter anderem wurden den Reporter „Rückerstattungen“ angeboten. Solche Verabredungen haben zur Folge, dass der Verkäufer weniger Provision zahlt als der Käufer. Genau diese Praxis sollte nach Meinung von Experten 2020 mit dem neuen Gesetz verboten werden.

Alle acht von „Markt“ kontaktierten Makler-Firmen boten an, einen Teil der Courtage an den Verkäufer zurück zu erstatten, nachdem der Verkauf vollständig abgewickelt sei.

Der Immobilien-Experte Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln fordert eine Neuregelung der Kostenübernahme: „Das ist ein deutliches Signal, dass wir auf das Bestellerprinzip gehen müssen, weil das das ehrliche Prinzip ist. Nur der Verkäufer zahlt hier, wenn er den Makler eben beauftragt. Und tatsächlich sieht man, dass diese Regelung der hälftigen Teilung unterlaufen werden kann.“

Ursprünglich sollte das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten den Wettbewerb fördern und die Provisionen senken. Dabei ging man davon aus, dass Hausbesitzer*innen mit Verkaufsabsicht bei der Beauftragung einer Makler-Firma auch auf den Preis achten und diese entsprechend günstigere Provisionen anbieten. Doch das funktioniert nach Meinung von Juristen und Immobilien-Experten bis heute nicht.

Wie die NDR Recherchen auch zeigen, nutzen Makler dabei neben direkten Rückzahlungsvereinbarungen auch sogenannte Tippgeber-Vereinbarungen, um die Rückerstattungen über Strohleute abzuwickeln. Die Tippgeber-Provision ist in der Branche üblich und zulässig. Sie wird gezahlt, wenn die Makler*in einen Tipp zu einer Immobilie bekommt die verkauft werden soll. Dieser Tipp muss aber von einer anderen, dritten Person kommen. Bei der Stichprobe von „Markt“ wurde die „Tippgeber-Provision“ aber als Kickback an den Verkäufer genutzt.

Der Experte für Maklerrecht Dr. Patrick Meier, Jurist und Dozent an der Universität Würzburg: „Hier hat der Makler den Tipp schon, und bezahlt jemanden, der ihm den Tipp überhaupt nicht gegeben hat.“ Es werde dabei ein größerer Aufwand betrieben, um dem Ganzen einen rechtlich unverdächtigen Anschein zu geben und auf diese Weise dem Verkäufer seinen Anteil an der Provision zurückzuerstatten „Das verstößt gegen das Gesetz“, so Meier.

Mit den Recherchen von „Markt“ konfrontiert, äußerten sich die Makler entweder gar nicht oder beriefen sich auf die Tippgeber-Vereinbarung.

Quelle Pressemeldung von  NDR