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Hausgeld - welche Faktoren gibt es
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Autor: germanconsult | Besucher: 24 | Bewertung:      Um den Artikel zu bewerten, fahren Sie bitte mit der Maus über die Sterne. Wenn die Anzahl der Sterne aufleuchtet die Sie vergeben wollen, brauchen Sie nur noch zu klicken!
Kategorie: Immobilien & Makler | Erstellt am: 27.11.2019 - 20:45:40 |
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Wenn man eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzt, so fallen hier trotz dem Eigentum monatliche Kosten an. Diese Kosten werden als Wohngeld oder auch als Hausgeld bezeichnet. Das Hausgeld dient dazu, alle kosten die anfallen, darüber zu finanzieren.
Mit diesen Kosten muss man rechnen
In welchem Umfang Kosten anfallen, ist natürlich von Immobilie zu Immobilie unterschiedlich. So kann zu den Kosten unter anderem Hausstrom für Gemeinschaftsflächen sein, Winterdienst, Hausmeister, Gartenpflege, Gebühren für Aufzugswartung, Abfallentsorgung aber natürlich auch Kosten für die Instandhaltung und die Verwaltung der Hausgemeinschaft. Wie hoch die Kosten ausfallen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So zum Beispiel vom Alter der Immobilie, aber natürlich auch vom Standort. So hat man zum Beispiel in Wiesbaden eine andere Kostenhöhe für Hausstrom und Abfall, als zum Beispiel in einer anderen Stadt. Und die Alter vom Immobilien Angebot ist natürlich nicht unwichtig. Je älter nämlich eine Immobilie ist, umso höher können die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen, aber auch für Investitionen sein. Um die Bausubstanz zu erhalten oder sogar zu verbessern. Wie Untersuchungen im Rahmen von einem Hausgeld-Kostenspiegel im Jahr 2006 gezeigt hat, beträgt das Hausgeld in Deutschland durchschnittlich 2.60 Euro pro Quadratmeter im Monat.
Eigentümer beschließen Wirtschaftsplan
In welcher Höhe das Hausgeld anfällt, wird von den Eigentümern im Rahmen einer Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Diese beschließt hierbei einen Wirtschaftsplan, ist für alle Eigentümer bindet. Der Wirtschaftsplan kann hierbei für ein Jahr gelten, aber auch für längere Zeiträume. Der Wirtschaftsplan kann aber jederzeit auch geändert werden. Das kann zum Beispiel gerade dann der Fall sein, wenn aufgrund von einem Schaden zum Beispiel mit gesonderten Kosten zu rechnen ist. In einem solchen Fall kommt es dann zu einer Ergänzung vom Wirtschaftsplan, man spricht hier auch von einer Sonderumlage. Die dann wieder auf alle Eigentümer umgelegt wird. Basierend auf den Wirtschaftsplan zahlt dann jeder Eigentümer seine Anteile, monatlich im Voraus auf ein Gemeinschaftskonto ein. Wobei es auch Eigentümergemeinschaften gibt, die einen Makler oder eine Hausverwaltung haben, die sich um die Verwaltung kümmert. Am Ende des Jahres muss eine Jahresrechnung erfolgen. Hierbei werden die Zahlungen, aber auch die Ausgaben berücksichtigt. Wird ein Guthaben hierbei festgestellt, so wird dieses anteilsmäßig an die Eigentümer wieder ausbezahlt. Wobei hier auch die Bildung einer Rücklage, zum Beispiel für Investitionen möglich ist.
Verteilerschlüssen beim Hausgeld
Das Hausgeld kann in einer Eigentümergemeinschaft entweder einfach durch die Anzahl der Eigentümer geteilt werden. Es kann aber auch beim Hausgeld berechnen eine individuelle Berechnung geben. So kann hier bei der Berechnung des Anteiles vom Hausgeld zum Beispiel die Größe der Wohnung oder der Gewerbefläche maßgebend sein. Ebenso der Miteigentumsanteil oder aber auch der Verbrauch. Wobei gerade das Hausgeld berechnen auf der Grundlage des Verbrauchs, nicht bei jedem Kostenblock möglich ist. So würde das nämlich beim Hausgeld berechnen auch voraussetzen, dass man den Verbrauch auch erfassen kann, dieses auch erfolgt und letztlich den jeweiligen Verbrauch auch zuordnen kann.
Fazit:
Wie man erkennen kann, kann die Ausgestaltung vom Hausgeld sehr unterschiedlich sein. Alleine schon, weil die Kostenart und Kostenhöhe stark von der Immobilie abhängig sind. Und es kann noch unterschiedliche Methoden beim Hausgeld berechnen geben.
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