Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Antikriegsdemos ermöglichen – Tonne: „Kein unentschuldigtes Fehlen aussprechen“

Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Antikriegsdemos ermöglichen - Tonne: „Kein unentschuldigtes Fehlen aussprechen"

Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Antikriegsdemos ermöglichen – Tonne: „Kein unentschuldigtes Fehlen aussprechen“

Schülerinnen und Schülern, die an Veranstaltungen gegen den Angriffskrieg der russischen Föderation auf das Nachbarland Ukraine bzw. an Solidaritäts- und Friedenskundgebungen während der Schulzeit teilnehmen möchten, soll von den Schulen diese Möglichkeit eingeräumt werden, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt:

„Unzählige Schülerinnen und Schüler bewegt das Schicksal der Menschen in der Ukraine. Die Solidarität und das Mitgefühl sind groß und das möchten und das sollen Kinder und Jugendliche auch zeigen und Zeichen setzen: Gegen den Krieg, für den Frieden. Das ist unbedingt zu unterstützen. Mit der hinterhältigen Attacke auf einen Nachbarn hat der russische Präsident eine jahrzehntelange Phase des Friedens in Europa brutal beendet und eine Zeitenwende herbeigeführt.

Wenn junge Menschen sich dagegen wenden, Demonstrationen und Solidaritätskundgebungen organisieren oder daran teilnehmen, dann sind wir gut beraten, dies zu ermöglichen. Derart außergewöhnliche, gar historische Umstände rechtfertigen und erfordern auch, dass wir von gewöhnlichen und gewohnten Handhabungen abweichen können. Konkret: Wenn Schülerinnen und Schüler zur Unterrichtszeit an Demonstrationen, Solidaritätskundgebungen oder Friedensveranstaltungen teilnehmen möchten und dies bei den Schulleitungen beantragen, richte ich meine Bitte an die Schulen, dies nicht als Schulpflichtverletzung zu sanktionieren und die Teilnahme zu genehmigen. Wenn für die Schulen die Teilnahme nachvollziehbar und glaubhaft ist, dann kann auf die Feststellung eines unentschuldigten Fehlens verzichtet werden.

Die Kinder, Jugendlichen und Eltern sind aber darauf hinzuweisen, dass die Teilnahme an den Demonstrationen keine Schulveranstaltungen sind und die Schule insoweit keine Aufsichtspflicht hat. Schülerinnen und Schüler sind also während der Teilnahme an der Demonstration sowie auf dem Weg nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Personenschäden versichert. Auch Sachschäden werden nicht ersetzt.

In vielen Schulen werden Kundgebungen, Friedensveranstaltungen und Unterstützungsbekundungen für die Menschen in der Ukraine organisiert, im Unterricht wird die aktuelle Lage aufgegriffen und gemeinsam besprochen – das alles hat meine volle Rückendeckung und Unterstützung. Für dieses vielfältige Engagement bedanke ich mich sehr herzlich! Das ist Inhalt des Bildungsauftrages in Schule. Ich bitte die Schulen, so intensiv weiter zu machen, damit die Demokratie zu fördern und die Kinder und Jugendlichen in dieser aktuell sehr verstörenden Lage weiterhin zu unterstützen.

Ein entsprechendes Schreiben hat die Schulen heute erreicht.“

Quelle Pressemeldung von  Niedersächsisches Kultusministerium