Niedersächsische Datenschutzaufsicht beteiligt sich an europaweit koordinierten Prüfungen zum Recht auf Auskunft

Niedersächsische Datenschutzaufsicht beteiligt sich an europaweit koordinierten Prüfungen zum Recht auf Auskunft

Niedersächsische Datenschutzaufsicht beteiligt sich an europaweit koordinierten Prüfungen zum Recht auf Auskunft

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine europaweite Aktion „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) für das Jahr 2024 gestartet. Insgesamt 30 Datenschutzbehörden im gesamten europäischen Wirtschaftsraum nehmen an der Aktion teil, die in diesem Jahr die Umsetzung des Auskunftsrechts nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Blick nimmt.

Auch die niedersächsische Datenschutzaufsicht beteiligt sich und prüft dazu in den kommenden Wochen mehrere Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen. „Mit den koordinierten Prüfungen setzen wir ein starkes Zeichen für den Datenschutz und insbesondere für das wichtige Recht auf Auskunft, das allen Bürgerinnen und Bürgern zusteht“, so Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen.

Das Auskunftsrecht ist eines der bedeutendsten Betroffenenrechte der DSGVO. Insbesondere können Einzelpersonen mithilfe des Auskunftsrechts überprüfen, ob ihre personenbezogenen Daten von Unternehmen und anderen Verantwortlichen auf rechtskonforme Wiese verarbeitet werden. Darüber hinaus ermöglicht es erst, andere Datenschutzrechte wie zum Beispiel das Recht auf Berichtigung und Löschung auszuüben. Bei unzureichender oder nicht erteilter Auskunft können sich Betroffene an die Datenschutzaufsichten wenden und sich beschweren – beim LfD Niedersachsen gehen zum Auskunftsrecht jedes Jahr mehrere hundert Beschwerden ein.

Die Leitlinien 01/2022 des EDSA und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs haben dazu beigetragen, europaweit einen weitgehend einheitlichen Maßstab zum Recht auf Auskunft herzustellen. Mit Blick hierauf ist es Ziel der Aktion, in Erfahrung zu bringen, wie Verantwortliche das Auskunftsrecht umsetzen. „Von der Untersuchung erhoffen wir uns Erkenntnisse zur Auskunftspraxis in niedersächsischen Unternehmen“, so Lehmkemper.

In Deutschland nehmen neben Niedersachsen die Datenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern (LDA), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit teil. Die Ergebnisse der gemeinsamen Initiative werden in einem Bericht des EDSA veröffentlicht werden.

Pressemeldung von  Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen