Aktuell mahnt die PlayVision Mediagroup AG, vertreten durch die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk wegen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer Netzwerken an den Filmwerken "Big Asses 2“, "LadyBoys Fantasy (Shemale)" und "Sexsense: Only Blondes" ab.
Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung es wäre in einer so genannten Tauschbörse im Internet über ein Bittorent-System urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. Dieser urheberrechtliche Verstoß soll durch eine Antipiracy-Firma beweissicher dokumentiert worden sein.
Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte fordern für die PlayVision Mediagroup AG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung für jede zukünftige Rechtsverletzung an die Rechteinhaberin eine Vertragsstrafe von EUR 5.001,-- zu zahlen und Zahlung einer pauschalen Summe für Schadenersatz, Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts nebst Kosten der Datenermittlung von in der Regel EUR 1.298,--.
Aktuelle Informationen, Hinweise und Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise finden Sie auf unserer Homepage unter:
http://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/playvision-media.htm
Eine anwaltliche Begleitung dieser Angelegenheit ist äußerst sinnvoll, da die geforderte Unterlassungserklärung, welche eine Verpflichtung für 30 Jahre bedeutet, nicht ungeprüft und nur modifiziert unterzeichnet werden sollte. Vor diesem Hintergrund kann auch nicht empfohlen werden eine Standartvariante aus dem Internet zu verwenden. Weiterhin kann es sich bei der Veröffentlichung der vorgenannten Werke um die Verbreitung pornografischer Schriften handeln, so dass der Tatbestand des § 184 StGB erfüllt sein kann. Auch um Folgeabmahnungen zu vermeiden und die Angelegenheit kurzfristig und möglichst kostengünstig zu erledigen, empfiehlt sich die Einholung eines kompetenten Rechtsrats. Häufig gelingt es entweder die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.
Ob die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt ist, kann nur anhand des Einzelfalles beurteilt werden. Wir bieten Ihnen an, dass wir Ihnen unverbindlich ein Angebot zur Vorgehensweise, den Erfolgsaussichten und den Risiken unterbreiten.
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