Schlosshöfe: Über 1.000 Corona-Schutzimpfungen in zwei Wochen

Schlosshöfe: Über 1.000 Corona-Schutzimpfungen in zwei Wochen

Schlosshöfe: Über 1.000 Corona-Schutzimpfungen in zwei Wochen

Oldenburg. Die Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen im städtischen Impfpunkt in den Schlosshöfen nimmt weiter zu. So wurden dort in den vergangenen zwei Wochen mehr als 1.000 Impfungen vorgenommen. Ein Wert, der zuletzt vor mehr als einem halben Jahr erreicht wurde. Ursache dürfte neben den steigenden Coronazahlen vor allem die Verimpfung des neuesten, an die vorherrschenden Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoffes des Herstellers Biontech sein. Zu einer Auffrischungsimpfung (erster Booster, dritte Impfung) sind alle Personen ab 12 Jahren aufgerufen, die bisher erst zwei Impfungen erhalten und anschließend auch noch keine nachgewiesene Corona-Infektion erlitten haben. Der Abstand zur letzten Impfung beträgt hierbei mindestens sechs Monate.

Eine weitere Auffrischungsimpfung (zweiter Booster, vierte Impfung) wird darüber hinaus für folgende Personengruppen empfohlen: Alle Personen ab 60 Jahren sowie alle Personen ab 12 Jahren, die an einer Grunderkrankung leiden, zudem Mitarbeitende und Bewohnende in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen. Wer zu diesem Personenkreis gehört und bisher erst drei Impfungen und keine zusätzliche, nachgewiesene Corona-Infektion hatte, kann sich im städtischen Impfpunkt den vierten Piks mit dem neuesten, angepassten Impfstoff abholen. Auch wer drei Impfungen hatte und kurz danach (innerhalb von drei Monaten) an Corona erkrankt ist, kann erneut geimpft werden. Fand die Infektion mehr als drei Monate nach der dritten Impfung statt, wirkt sie wie eine Auffrischung und es wird keine weitere Impfung verabreicht. Der Abstand zur letzten Impfung oder nachgewiesenen Infektion muss auch beim „zweiten Booster“ mindestens sechs Monate betragen.

Keine Fünftimpfungen im Impfpunkt

Eine steigende Nachfrage gibt es auch nach einer fünften Impfung. Insbesondere ältere Menschen, die bereits im Frühjahr ihre vierte Impfung erhalten haben, erkundigen sich in den Schlosshöfen nach einer erneuten Auffrischung. Doch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine fünfte Impfung nicht grundsätzlich, weshalb der Impfpunkt diese auch nicht durchführt.

Im Einzelfall kann laut STIKO aber eine solche Impfung erfolgen: „Personen mit besonderen Risiken sollten ihre Ärztin / ihren Arzt aufsuchen und sich beraten lassen. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte entscheiden dann individuell, unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung, ob eine Indikation für weitere Impfungen vorliegt“. Dies könne bei besonders gefährdeten Personen (zum Beispiel Hochbetagten, Immundefizienten, Bewohnerinnen und Bewohnern von Altenpflegeheimen) sinnvoll sein. Wer sich also in dieser Situation sieht und Interesse an einer fünften Impfung hat, sollte sich an ihren oder seinen behandelnden Arzt – in der Regel den Hausarzt – wenden und sich dort individuell beraten lassen. Im städtischen Impfpunkt sind solche speziellen Beratungen nicht möglich.

Einmalige Aktion: Totimpfstoff Valneva an diesem Freitag

Seit einigen Wochen ist in Deutschland auch der erste Totimpfstoff gegen das Coronavirus vom österreichischen Hersteller Valneva für bestimmte Personengruppen zugelassen. Menschen zwischen 18 und 50 Jahren, die bisher noch gar keine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, können sich mit diesem Präparat impfen lassen. Der Impfstoff basiert auf dem klassischen Wirkprinzip der Totimpfstoffe. Diese enthalten entweder abgetötete Erreger oder inaktivierte Bestandteile von Erregern. Valneva enthält ganze Viruspartikel des Originalstamms von SARS-CoV-2. Gelangt der Impfstoff in den Körper, erkennt das Immunsystem das Virus als fremd. Es bildet daraufhin Antikörper, die die Viruspartikel neutralisieren. Für Schwangere und Stillende ist der Impfstoff aufgrund mangelnder Datenlage nicht zugelassen.

Im Impfpunkt gab es bisher jedoch kaum Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach diesem neuen Präparat. Weniger als eine Handvoll Menschen hatten sich auf eine Liste setzen lassen und können nun an diesem Freitag, 28. Oktober 2022, ihre Impfung erhalten. Wer zum berechtigten Personenkreis gehört und ebenfalls den Totimpfstoff erhalten möchte, kann sich unter der Telefonnummer 0441 235-4960 einen Termin zwischen 11 und 17 Uhr geben lassen, die Anmeldung erfolgt ausschließlich telefonisch. Der verbindliche Zweitimpftermin findet exakt vier Wochen später, am Freitag, 25. November 2022, statt.

Termine und Unterlagen für den Impfpunkt Schlosshöfe

Der Impfpunkt in den Schlosshöfen hat montags bis samstags zwischen 10 und 18 Uhr geöffnet. Jeden Mittwoch wird ohne Termin geimpft, für alle anderen Tage können online unter www.oldenburg.de/impfpunkt oder telefonisch unter 0441 235-4960 Termine gebucht werden. Oftmals ist dies auch spontan für den selben Tag noch möglich. Mitzubringen sind neben einer FFP2-Maske ein Lichtbildausweis und der Impfpass beziehungsweise entsprechende Ersatzbescheinigungen mit dem Nachweis über alle bisher erfolgten Corona-Schutzimpfungen.

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg